
Der Pflegesatz für Härtefälle nach § 43 Abs. 3 SGB XI beträgt
96,17 Euro / pro Tag
zzgl. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (Preise s. Langzeitpflege)
Die Pflegekasse übernimmt bei einer Härtefall-Einstufung einen
Betrag über 1918,00 Euro im Monat.