Härtefall

Der Pflegesatz für Härtefälle nach § 43 Abs. 3 SGB XI beträgt 

 

 96,17 Euro / pro Tag

 

zzgl.  Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (Preise s. Langzeitpflege)

 

Die Pflegekasse übernimmt bei einer Härtefall-Einstufung einen

Betrag über 1918,00 Euro im Monat.